Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV

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Zu den Begriffen

Prävention

Der Zuständigkeitsbereich der eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) betrifft nicht die Prävention im engeren Sinn. Die Aufgabe der EAV, die für die Handels- und Werberegulierung zuständig ist, bezieht sich in erster Linie auf die strukturelle Seite der Prävention oder anders gesagt darauf, die Einhaltung der Gesetzesvorschriften zu kontrollieren und zu verbessern.

Massnahmen zur Einschränkung der Erhältlichkeit sollen den Zugang zu alkoholischen Getränken steuern und das Angebot beeinflussen. Zu den Instrumenten und Aufgabenbereichen der EAV zählen die Alkoholsteuern, die Kontrolle von Produktion und Handel sowie Werbe- und Trinkaltersbeschränkungen.

Jugendschutz

Im Zentrum der strukturellen Präventionstätigkeit der EAV steht der Jugendschutz.

Jugendliche reagieren besonders sensibel auf Alkohol. Ein früher, übermässiger und häufiger Alkoholkonsum schon im mittleren Jugendalter von 14 bis 15 Jahren erhöht nicht nur das Risiko für Alkoholabhängigkeit im Erwachsenenalter, sondern auch für eine labile psychische Gesundheit, für einen tieferen Bildungsstand und für eine erhöhte Deliktanfälligkeit. Zu viel Alkohol kann auch die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen und zu irreversiblen Schäden führen.

Die vor allem bei Jugendlichen beliebten Spirituosen wie zum Beispiel Wodka wurden mit der Einführung des Einheitssteuersatzes 1999 billiger. Empirische Studien der letzten Jahre zeigen, dass diese Altersgruppe immer mehr und risikoreicher trinkt. Neue Formen des problematischen Alkoholkonsums wie das Rauschtrinken oder Binge Drinking zeichnen sich ab.

Instrumente der EAV

Abgabebeschränkungen: Nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung darf Gäralkohol nicht an unter 16-Jährige abgegeben werden. Das Alkoholgesetz verbietet den Verkauf von Spirituosen (darunter fallen die Alcopops) an unter 18-Jährige. Verkaufsstellen und Restaurants sind verpflichtet, mittels Hinweisschilder auf die Altersrestriktionen beim Verkauf von Alkoholika aufmerksam zu machen und diese -gegebenenfalls durch die Kontrolle der Ausweise - einzuhalten.

Zusammenarbeit mit Kantonen und Wirtschaft: In enger Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen, Vertreterinnen und Vertretern aus der Gastronomie, dem Detailhandel und der Produktion von alkoholischen Getränken hat die EAV Massnahmen entwickelt, damit die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis besser eingehalten werden. Dazu gehören namentlich die Schulung des Verkaufs- und Servicepersonals, Alkoholtestkäufe sowie Informations- und Sensibilisierungskampagnen.

Alkoholsteuern: Fiskalische Regulierungen stellen eine der wirksamsten Massnahmen beim Jugendschutz dar. Im Jahr 2003 initiierte die EAV die Gesetzesvorlage über eine Sondersteuer auf alkoholhaltige Limonaden, die so genannten Alcopops. Der enorme Absatz, den diese Alkoholika unter Jugendlichen fanden, rief nach gesundheitspolitischen Konsequenzen. Die Alcopops-Sondersteuer ist seit 1. Februar 2004 in Kraft.



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Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV
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