Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) ist mit der praktischen Umsetzung der Alkoholgesetzgebung beauftragt. Alle Spirituosen, Brände, Aperitifs etc. sowie hochgradiger Alkohol für industrielle Zwecke fallen unter dieses Gesetz. Vom Alkoholgesetz nicht betroffen sind die klassischen Gärprodukte Bier, Wein und Obstwein.