Die Organisationseinheit Recht, Markt und Compliance (RMC) überwacht mit ihren Fachbereichen die rechtskonforme Anwendung der Alkoholgesetzgebung. Sie plant und führt die mit dieser Gesetzgebung zusammenhängenden Rechtssetzungsprojekte. Sie ist für die Beurteilung von Beschwerden auf dem Gebiete des Verwaltungs- und Steuerrechtes zuständig. Ihr obliegt die juristische Beratung anderer Organisationseinheiten.
Zu ihren Aufgaben gehört ferner die Gewährleistung der rechtmässigen Strafverfolgung im Bereich des Verwaltungsstrafrechts, insbesondere die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der Durchführung von Strafuntersuchungen. Sie fällt die in ihrer Kompetenz liegenden Straf- und Nachforderungsentscheide und ist mit deren Durchsetzung vor den verschiedenen gerichtlichen Instanzen betraut.
Schliesslich überwacht RMC die korrekte und einheitliche Anwendung der Vorschriften über den Handel und die Werbung von gebrannten Wassern, insbesondere übernimmt sie die Information und Beratung der Branche. Dabei koordiniert sie die Zusammenarbeit und Information zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf den Kleinhandel.