Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV

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Ziele des Bundesrates

Das geltende Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Wohl hat es im Verlaufe seiner rund 80-jährigen Geltungsdauer verschiedene Teilrevisionen erfahren, die jedoch nichts daran ändern, dass den heutigen Gegebenheiten nicht mehr im wünschbaren Mass entsprochen werden kann. Deshalb hat der Bundesrat die Totalrevision des Alkoholgesetzes in die Legislaturziele 2007–2011 aufgenommen.

Der Bundesrat verknüpft mit der Totalrevision die folgenden Ziele:
  1. Marktliberalisierung: Drei Bundesmonopole sowie 41 von 43 Bewilligungen sollen aufgehoben werden. Zudem ist beabsichtigt, dass sich der Bund vollständig aus dem Ethanolmarkt zurückzieht.
  2. Optimierung des Steuer- und Kontrollsystems: Das Steuersystem wird gestrafft, indem die Steuerpflicht konsequent an die Herstellung und an den Import von Spirituosen geknüpft wird. Dadurch lässt sich die Zahl der Steuerpflichtigen von heute jährlich ca. 48 000 auf ca. 3000 reduzieren. Zudem sollen die steuerlichen Privilegien vereinheitlicht werden. Diese Vereinfachungen ziehen für die Verwaltung eine erhebliche Reduktion des Kontrollaufwands nach sich – ohne Gefährdung des Steueraufkommens.
  3. Neuausrichtung der Handels- und Werbebestimmungen: Durch Konzentration der heute in verschiedenen Gesetzen geregelten, für alkoholische Getränke geltenden Handels- und Werbebestimmungen in einem einzigen Gesetz lassen sich Doppelspurigkeiten auf der Ebene der Gesetzgebung und im Vollzug beheben sowie damit verbundene Rechtsunsicherheiten eliminieren. Zudem werden die Voraussetzungen für mehr Kohärenz in der Alkohol(markt)politik geschaffen, indem der Handel mit alkoholischen Getränken einheitlichen Regeln unterstellt wird.
  4. Neuorganisation der Aufgabenerfüllung: Mit Wegfall des Importmonopols und dem Rückzug des Bundes aus dem Ethanolmarkt soll Alcosuisse, das Profitcenter der EAV, privatisiert werden. Der verbleibende Teil der EAV soll in die zentrale Bundesverwaltung reintegriert werden. Dadurch entstehende Synergiepotentiale mit bestehenden Verwaltungsaufgaben sollen gezielt ausgeschöpft werden.

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