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Der Ständerat hat in der Frühjahrssession die Entwürfe für das Spirituosensteuergesetz (SpStG) und das Alkoholhandelsgesetz (AlkHG) beraten und verabschiedet. Der Erstrat hiess viele Vorschläge des Bundesrates gut. Er stimmte gleichzeitig aber auch gewichtigen Abänderungsanträgen im Bereich der Besteuerung und des Alkoholverkaufes zu.
Nach mehr als vier Stunden intensiver Debatte verabschiedete der Ständerat am 20. März 2013 den SpStG-Entwurf mit 23 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen, den AlkHG-Entwurf mit 33 Stimmen ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen.
Die vom Ständerat verabschiedeten Gesetzentwürfe beinhalten mehrere Abweichungen zur bundesrätlichen Botschaft und zu den Anträgen der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S):
Neben diesen bedeutsamen Abänderungen folgte der Ständerat in vielen Punkten den Vorschlägen des Bundesrates und den Anträgen seiner vorberatenden Kommission, wenn auch zum Teil mit Anpassungen. Unter anderem:
Vorberatungen in der WAK-S
Als Auftakt zur Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Totalrevision des Alkoholgesetzes führte die WAK-S eine Anhörung durch. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Spirituosenverband, der Schweizer Obstverband, die IG Detailhandel Schweiz, GastroSuisse, der Fachverband Sucht, Sucht Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände präsentierten am 15. Januar 2013 ihre wichtigsten Anliegen in Zusammenhang mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes. Die WAK-S ist anschliessend einstimmig auf die beiden Gesetzentwürfe eingetreten.
Nun kommt der Nationalrat
Die Debatten setzen sich nun im Zweitrat fort. Federführend ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N). Jetzt gelten die vom Ständerat verabschiedeten Gesetzentwürfe als Diskussionsgrundlage. Wann sich das Plenum des Nationalrates zur Vorlage äussert, steht zurzeit noch nicht fest.
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