Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV

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Willkommen bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung EAV.


Totalrevision des Alkoholgesetzes: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von heute Mittwoch die Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eröffnet. Er legt Entwürfe für zwei neue Gesetze vor: ein Spirituosensteuergesetz und ein Alkoholgesetz. Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Eine Totalrevision ermöglicht einen Paradigmenwechsel in der Alkoholpolitik des Bundes. Durch die Schaffung zweier neuer Gesetze lassen sich zudem steuerliche und gesundheitspolitische Interessen des Bundes trennen.


Alain Becker wird Leiter der Organisationseinheit «Alkoholmarkt» in der EAV

Die Leitung der Organisationseinheit «Alkoholmarkt» in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) geht an den Neuenburger Alain Becker. Diese neu geschaffene Organisationseinheit bereitet die Umsetzung des neuen Alkoholgesetzes vor, das sich derzeit noch in der Vernehmlassung befindet.

Alain Becker nimmt seine Tätigkeit am 1. September 2010 auf. Die Organisationseinheit «Alkoholmarkt» soll die Umsetzung des neuen Alkoholgesetzes vorbereiten. Als Leiter dieser Einheit wird Alain Becker insbesondere die Vorbereitungen im Hinblick auf die Vollzugsverordnung zum Gesetz koordinieren. Seine Aufgabe beinhaltet im Weiteren den Dialog mit sämtlichen Akteuren rund um Alkohol, von der Prävention bis zum Verkauf, zu pflegen und zu vertiefen. An der Spitze des Bereichs Prävention steht weiterhin Philippe Vuichard, ein Präventionsspezialist.

Alain Becker war Generalsekretär der Expo.02, bevor er zunächst das Amt des Generalsekretärs der Finanz- und Fürsorgedirektion des Kantons Neuenburg ausübte und danach dieselbe Funktion in der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Neuenburg übernahm.

Der Entwurf für ein neues Alkoholgesetz, der sich bis zum 31. Oktober 2010 noch in der Vernehmlassung befindet, sieht insbesondere vor, sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zu Handel und Werbung für alle alkoholischen Getränke (Spirituosen, Bier, Wein), die heute in verschiedenen Erlassen verstreut sind, in einem einzigen Gesetz zu bündeln. Der Gesetzesentwurf überträgt zudem dem Bund einige Aufgaben, wie zum Beispiel die Aufsicht über die kostendeckenden Preise, die heute von den Kantonen wahrgenommen werden.


Alkohol in Zahlen: Trend zu sinkendem Konsum setzt sich fort

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) veröffentlicht jedes Jahr einen Überblick über die wichtigsten Statistiken zum Alkohol; berücksichtigt werden dabei die Aspekte Herstellung, Import, Export sowie Verbrauch. Die Broschüre «Alkohol in Zahlen» enthält wertvolle Daten zu den Präventionsmassnahmen, zum in- und ausländischen Ethanolmarkt, zu den europaweit geltenden Alkoholsteuersätzen sowie zu den Aktivitäten der EAV. Gegenüber dem Vorjahr sind einige Neuheiten zu vermelden, unter anderem ein Überblick über die schweizweite Verteilung der Destillierbetriebe sowie Informationen über die Praxis der Testkäufe.


Mehr Alkohol-Testkäufe und weniger Alkoholverkäufe an Minderjährige

Die Ergebnisse von 2009 bestätigen den langfristigen Trend: Regelmässige Testkäufe tragen nachhaltig zum Jugendschutz bei. Die Alkoholverkaufsrate an Minderjährige sank gegenüber 2008 um 3 Prozent und liegt heute bei 32,6 Prozent. Insgesamt 21 Kantone führen neuerdings Testkäufe durch. Die Zahl der Testkäufe hat sich 2009 mehr als verdoppelt und die Schwelle von 4500 Testkäufen überschritten (+115%).


Spirituosenflaschen
Alkoholkonsumverhalten der jungen Schweizerinnen und Schweizer im Jahr 2009

Die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) bereitet derzeit eine Totalrevision des Alkoholgesetzes aus dem Jahr 1932 vor. Seit den Dreissiger Jahren hat sich nicht nur das Kauf- und Konsumverhalten der Schweizer Bevölkerung im Bereich der alkoholischen Getränke verändert, auch ihre Kaufkraft ist gestiegen. Die EAV gab deshalb eine quantitative Studie in Auftrag, um diese wichtigen Daten bei den Schweizer Alkoholkonsumentinnen und -konsumenten im Alter von 16 bis 34 Jahren zu erheben. Die Ergebnisse zeigen, dass die Jüngsten (16 bis 19 Jahre) eine ausgeprägte Vorliebe für Spirituosen haben, die jungen Leute von heute viel Geld für alkoholische Getränke ausgeben, das gesetzliche Schutzalter sehr oft umgangen wird und gewisse Orte im Freien dem exzessiven Alkoholkonsum Vorschub leisten.


Rechtsgutachten zu Mindestpreisen und Lenkungsabgaben

Im Rahmen der anstehenden Totalrevision des Alkoholgesetzes sollen die gesundheitspolitisch bedingten Handels- und Werbebeschränkungen für Spirituosen überprüft und ergänzt werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 22. April 2009 beschlossen, die Schaffung rechtlicher Grundlagen für Testkäufe, für gezielte Massnahmen gegen Billigstangebote sowie für ein zeitlich und örtlich limitiertes Alkoholverbot abklären zu lassen.


Neue Grenzwerte für den Dampfdruck für Benzin-Bioethanolgemische

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2010 beschlossen, den im Sommerhalbjahr geltenden Grenzwert für den Dampfdruck für Benzin-Bioethanol­gemische in der LRV befristet bis zum 30. September 2015 heraufzusetzen. Der Bundesrat hatte bereits am 27. Januar 2010 entschieden, die LRV dahingehend anzupassen. Dieser Entscheid wird mit der nun genehmigten Änderung umgesetzt. Die geänderte Luftreinhalteverordnung tritt am 15. Juli 2010 in Kraft. Für neue Arbeitsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2011.


Steuerbefreiung für hochgradige Naturweine

Ab 1. Juli 2010 entfällt die Besteuerung von Naturweinen mit einem Alkoholgehalt von bis und mit 18 Volumenprozent, was der Weinbranche administrative und finanzielle Erleichterungen bringt.


Neuer Jahresbericht der EAV erschienen

 

Mit dem Jahresbericht legt die Alkoholverwaltung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Er bietet mit seinen redaktionellen Beiträgen einen Einblick in die Aufgabengebiete der verschiedenen EAV-Abteilungen. Es werden mit der Steuererhebung und der Kontrolle die Kernaktivitäten thematisiert sowie die Eckdaten des schweizerischen Spirituosenmarkts abgesteckt. Auch Themen aus dem Bereich der Straf- und Verwaltungsjustiz oder laufende Projekte der Alcosuisse werden dargelegt. Schwerpunkte der vorliegenden Ausgabe sind die Totalrevision des Alkoholgesetzes, die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Spirituosenbranche per 1. Juli 2009, die spürbare Zunahme von Verfahren gegen sog. „Happy Hours" sowie die aktuelle Lage auf dem internationalen Ethanolmarkt. Als Beilage finden Sie eine Auswahl eindrucksvoller Fotografien aus der Sammlung Peter Studers, der jahrelang Brenner bei ihrer Arbeit fotografierte.  



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Letzte Änderungen
10.08.2010
Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels
Der Anteil des Bundes am Reinertrag wird für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet. mehr
08.08.2010
Prävention
Die Erlöse aus der Spirituosensteuer fliessen zu 90 Prozent in die AHV/IV und zu 10 % an die Kantone (sog. Alkoholzehntel). Art. 131 der Bundesverfassung sieht vor, dass der Anteil der Kantone zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen des Alkoholmissbrauchs verwendet werden. Als wirksames Instrument der Prävention haben sich ferner Alkoholtestkäufe erwiesen. Sie tragen dazu bei, dass die gesetzlichen Vorschriften über die Altersbeschränkungen beim Kauf alkoholischer Getränke durchgesetzt werden. mehr
08.08.2010
Ethanolmarkt
Alcosuisse, das Profitcenter der Eidg. Alkoholverwaltung EAV, ist als weitgehend selbständige Organisationseinheit für den Handel mit hochgradigem Alkohol bzw. Ethanol zuständig. Dabei macht der Handel mit Ethanol zu Konsumzwecken nur einen kleinen Teil der Verkaufsmengen aus. Der grösste Teil des verkauften Ethanols fliesst an die Industrie, insbesondere an die Pharma- und Chemieindustrie. Für die Alcosuisse ist ferner der Bioethanol zu Treibstoffzwecken von wachsender Bedeutung. mehr


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